Wer mit dem Flugzeug verreist, kann schon einmal von einer Verspätung oder sogar Annullierung betroffen sein. Das ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern führt auch in manchen Fällen dazu, dass man einen Anschlussflug verpasst. Dann ist es wichtig, die eigenen Rechte als Fluggast gut zu kennen. So kann beim nächsten Flugerlebnis nichts mehr schiefgehen.
In welchen Fällen gibt es eine Entschädigung für Fluggäste?
Eines der wichtigsten Fluggastrechte ist das Recht auf Entschädigung bei Annullierung oder Verspätung des Flugs. Eine Flugausfall Entschädigung steht Fluggästen dann zu, wenn die Airline einen Flug streicht und keine Alternative anbietet. Eine finanzielle Entschädigung kann je nach Distanz zum Zielort zwischen 250 und 600 Euro pro Person liegen. Oftmals kümmern sich Fluggesellschaften jedoch schon um einen Ersatz. Passagiere werden in vielen Fällen umgebucht. Dann fällt keine Entschädigung an.
Zusätzlich zu einer finanziellen Entschädigung stehen Fluggästen auch Betreuungsleistungen zu. Was ist damit gemeint? Dabei handelt es sich um kostenlose Getränke und Mahlzeiten sowie Telefonaten oder E-Mails. Geht der Alternativflug erst am nächsten Tag, müssen Airlines auch für eine Hotelübernachtung sowie für den Transfer zwischen Hotel und Flughafen aufkommen.
Entschädigungen gibt es auch bei Flugverspätungen. Allerdings stehen Fluggästen nicht bei jedem verspäteten Flug direkt Entschädigungszahlungen zu. Vielmehr müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine davon ist, dass der Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Erst dann wird das Thema Entschädigung relevant.
Die Besonderheit der außergewöhnlichen Umstände
Es kann viele Gründe geben, aus denen ein Flug annulliert wird oder sich verspätet. Allerdings gibt nicht jeder davon Anlass zu Entschädigungszahlungen. Vielmehr muss hier genau unterschieden werden. Bei außergewöhnlichen Umständen gibt es keine Entschädigungen.
Darunter fallen Witterungsbedingungen wie starker Schnee oder Stürme. Aber auch Umstände wie Sperrungen des Luftraums, Terrorgefahr oder politische Unsicherheiten können Gründe sein, aus denen Airlines nicht verantwortlich für einen gestrichenen Flug sind und daher auch nicht zur Kasse gebeten werden können.
Doch Vorsicht: Einige Airlines versuchen es immer wieder, außergewöhnliche Umstände als Grund für eine Verspätung oder Annullierung vorzuschieben. Daher sollten betroffene Passagiere genau prüfen, was wirklich dahintersteckt. Unternehmen, die sich für die Fluggastrechte einsetzen, können dabei behilflich sein.
Welche weiteren Fluggastrechte gibt es?
Nicht nur im Falle von Verspätungen und Annullierungen sind Fluggastrechte relevant. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf einige generelle Rechte geeinigt, um Fluggästen die Reise mit dem Flugzeug angenehmer zu gestalten.
So gibt es auch eine Absicherung in dem Fall, dass das Gepäck bei der Beförderung verloren geht. Hier können Fluggäste bis zu 1.600 Euro von der Airline fordern. Geregelt ist das im Montrealer Abkommen.
Manchmal kommt es auch vor, dass Airlines mehr Tickets verkaufen, als es Plätze im Flieger gibt. Kann ein Passagier trotz Buchung nicht befördert werden und der Flieger ist überbucht, steht ihm ebenfalls eine Entschädigung an. Die Rechte sind die gleichen wie bei einer Flugannullierung.
Was tun bei Flugverspätung oder -annullierung?
Eine Statistik zeigt, dass in Europa bereits im ersten Quartal 2023 32 Millionen Passagiere verspätet waren. Im Vorjahr waren es nur 20 Millionen. Das zeigt: Flugverspätungen sind ein Thema, dem mehr und mehr Beachtung geschenkt werden sollte! Doch was gilt es zu tun, wenn man selbst betroffen ist?
Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren. Wer die Information bekommt, dass der Flug verspätet ist oder annulliert wurde, neigt vielleicht dazu, in Panik zu verfallen. Immerhin warten am Zielort häufig ein Anschlussflug oder ein Shuttle. Manche müssen auch zu einer bestimmten Zeit ankommen, um im Hotel einzuchecken. Doch es gilt: Für alles lässt sich eine Lösung finden.
Wichtig ist, dass sich Passagiere den Grund für die Verspätung oder Annullierung schriftlich vom Airline-Personal aushändigen lassen. Dieses Schreiben wird im Anschluss als Nachweis benötigt, wenn man den Anspruch auf Entschädigung durchsetzen möchte.
Des Weiteren sollten Betroffene alle Belege für Essen und Trinken sammeln, die während der Wartezeit entstehen. Und auch der Transfer zum Hotel und die zusätzliche Übernachtung, die so eigentlich gar nicht geplant gewesen wäre, sollte in irgendeiner Form nachgewiesen werden können. All das wird im Anschluss benötigt, um sich das Geld von der Fluggesellschaft zurückzuholen.
Fazit
Flugverspätungen und -annullierungen sind zwar lästig, doch Fluggäste haben Rechte. Nur wer diese Rechte kennt, weiß gekonnt damit umzugehen. So warten auf viele Betroffene Entschädigungen in Form Geld und Verpflegung. Wer sich dabei unsicher ist, kann auch ein Fluggastrechte-Unternehmen damit beauftragen, die Ansprüche durchzusetzen.